Positives Testergebnis – Was ist zu tun?
Stand: September 2022
- Weist der Selbsttest Ihres Kindes ein positives Ergebnis auf, sind Sie verpflichtet, unverzüglich eine bestätigende Testung mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) vornehmen zu lassen.
- Ist das Ergebnis des vorgenommenen Tests positiv, muss sich Ihr Kind in die Absonderung begeben bzw. in Absonderung verbleiben.
- Die Absonderungspflicht gilt für fünf Tage, wobei in den letzten 48 Stunden vor Beendigung der Absonderung keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorgelegen haben dürfen; die Absonderung endet spätestens nach Ablauf von zehn Tagen.
- Eine Freitestung ist nicht mehr erforderlich.
- Kontaktpersonen und Familienangehörige sind nicht mehr quarantänepflichtig.