Positives Testergebnis – Was ist zu tun?

Stand: September 2022

  • Weist der Selbsttest Ihres Kindes ein positives Ergebnis auf, sind Sie verpflichtet, unverzüglich eine bestätigende Testung mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) vornehmen zu lassen.
  • Ist das Ergebnis des vorgenommenen Tests positiv, muss sich Ihr Kind in die Absonderung begeben bzw. in Absonderung verbleiben.
  • Die Absonderungspflicht gilt für  fünf Tage, wobei in den letzten 48 Stunden vor Beendigung der Absonderung keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorgelegen haben dürfen; die Absonderung endet spätestens nach Ablauf von zehn Tagen.
  • Eine Freitestung ist nicht mehr erforderlich.
  • Kontaktpersonen und Familienangehörige sind nicht mehr quarantänepflichtig.